Batteriespeicher: Warum nicht jedes Projekt sich rechnet
Ein Großspeicher rechnet sich nicht von allein. Standort, Netzanschluss und die Erlösannahme entscheiden. Vieles davon wird zu spät geprüft.
Ein Speicher bedient einen Markt.Fünf Erlöswege, die der Cluster öffnet.
Eine einzelne Batterie bedient pro Zeitfenster nur einen Markt. Der Verbund bedient mehrere gleichzeitig, weil verschiedene Einheiten verschiedene Fenster fahren. Ich zeige, wie der Cluster dafür aufgestellt wird – und wo die Mindestangebotsgrößen der Regelleistungsmärkte liegen.
- EPEX Spotab 1 Speicher
- FCR – PrimärregelleistungMindestangebot 1 MW
- aFRR – SekundärregelleistungMindestangebot 1 MW
- mFRR – MinutenreserveMindestangebot 1 MW
- § 118 Abs. 6 EnWGohne Mindestgröße
FCR, aFRR und mFRR verlangen einheitlich 1 MW Mindestangebot – seit der Festlegung BK6-21-042 der Bundesnetzagentur vom 28. April 2022, die den früheren Wert von 5 MW für aFRR und mFRR abgelöst hat. Ein Speicher mit 100 kW erreicht davon ein Zehntel. Im Verbund fällt die Schwelle – mit einem Vertrag und einem Ansprechpartner.
Zehn Einheiten sind eine Schwelle.Die Stunde entscheidet, was sie tun.
Links bestimmen Sie die Größe des Verbunds — sie entscheidet, welche Märkte überhaupt offenstehen. Rechts wählen Sie das Zeitfenster — es entscheidet, was der Verbund gerade fährt. Eine Einheit entspricht 100 kW.
3Einheiten|300kWVerbundleistung
- EPEX Spotab 1 Einheit
- FCR – PrimärregelleistungMindestangebot 1 MW
- aFRR – SekundärregelleistungMindestangebot 1 MW
- mFRR – MinutenreserveMindestangebot 1 MW
- § 118 Abs. 6 EnWGohne Mindestgröße
Laden
EPEX Spot – Beschaffung
Mittags drückt die Photovoltaik den Börsenpreis unter null. Wer jetzt Strom abnimmt, bekommt die Abnahme vergütet statt sie zu bezahlen. Der Verbund lädt in diesem Fenster nach — es ist die Ladung zwischen Morgen- und Abendspitze. An Tagen mit langer negativer Phase reichen zwei Stunden für die gesamte Kapazität.
Eine Batterie hat pro Zeitfenster nur ein Kapazitätsfenster. Laden, Entladen und Vorhalten schließen sich gegenseitig aus — der Mischerlös entsteht aus dem besten Tages-Mix, nicht aus der Summe aller Märkte. Und die Kapazität ist endlich: mehr als etwa anderthalb Ladungen am Tag gibt der Speicher nicht her, egal wie attraktiv das nächste Fenster aussieht. Die Schwelle von 1 MW gilt seit der BNetzA-Festlegung BK6-21-042 vom 28. April 2022 für FCR, aFRR und mFRR gleichermaßen.
Die Herausforderung bei BESS-Projekten
Ein Speicherprojekt ist Technik, Netz und eine Rechnung, die zusammenpassen müssen. Standort, Anschlusszusage, Genehmigung und Erlösannahme laufen nebeneinander. Jedes Stück zieht an den anderen.
Wer nur das Gerät sieht und die Regeln unterschätzt, hat ein Projekt, das auf dem Papier geht und in der Praxis stehen bleibt.
Warum BESS-Projekte scheitern
Die häufigsten Gründe: Erlöse aus alten Marktdaten, kein Netz am gewählten Standort, und eine Genehmigung, die länger dauert als gedacht. Viele Investoren rechnen mit einer Standardkalkulation und prüfen den Ort zu spät.
Die Anschlusszusage ist der häufigste Stopp. Und oft der letzte Punkt, den jemand prüft.
Mischbetrieb und Netzentgelte
Seit der MiSpeL-Festlegung vom 1. Oktober 2026 müssen Sie Solarstrom und Netzbezug am selben Speicher nicht mehr zwingend getrennt messen. Der Mischbetrieb läuft über die Abgrenzungsoption. Bei Photovoltaik bis 30 kWp gibt es zusätzlich die Pauschaloption. Bis 30. September 2027 brauchen Sie die Zustimmung von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Die Pauschaloption braucht außerdem die EU-Beihilfe-Genehmigung. Das gilt für Marktprämie und Direktvermarktung, nicht für die feste Einspeisevergütung.
Die 20 Jahre ohne Netzentgelt nach § 118 Abs. 6 EnWG sind ein anderes Thema. Im AgNeS-Entwurf, Stand 7. Oktober 2026 und noch nicht beschlossen, bleiben sie nur bei einer Investitionsentscheidung vor der geplanten Bekanntgabe am 1. Januar 2027 und bei Inbetriebnahme bis 4. August 2029.
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Wie Großspeicher durch die sequenzielle Vermarktung an Regelenergie, Intraday und Arbitrage wirtschaftlich werden. Der jeweils wertvollste Markt pro Zeitfenster, nicht die Summe.
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Abgrenzungsoption und Pauschaloption nach der Festlegung vom 1. Oktober 2026. Übergang bis 30. September 2027, Beihilfevorbehalt, nur Direktvermarktung.
AgNeS und Netzentgelte →
Festlegungsentwurf, nicht Beschluss. Die 20-Jahres-Freistellung bleibt im Entwurf nur bei FID vor dem 1. Januar 2027.
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