Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – gültig ab 28.06.2025
GreenPlanVision (Inhaber: Bernhard Mike Petrovic) ist bemüht, die eigene Website und die zugehörige EVU-Gründer App im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugehörigen Verordnung BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der technischen Bewertung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549.
Diese Erklärung gilt für die unter dem Hauptangebot betriebenen, an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichteten elektronischen Dienste.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für folgende digitale Angebote von GreenPlanVision:
- Die Website greenplanvision.com sowie ihre Alias-Domain greenplanvision.de
- Den Bereich /evu-app/ (Produktseite zur EVU-Gründer App)
- Den Bereich /preise/ einschließlich des darüber initiierten Stripe-Checkout-Flows
- Sämtliche öffentlich erreichbaren Unterseiten unter den genannten Domains
- Die EVU-Gründer App selbst, erreichbar unter app.greenplanvision.com
Die elektronische Dienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 3 BFSG umfasst insbesondere den Online-Vertrieb eines digitalen Werkzeugs (EVU-Gründer App, 299 EUR pro Jahr) an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Einzelunternehmer.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die genannten Angebote sind mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA sowie der EN 301 549 teilweise konform. „Teilweise konform“ bedeutet, dass die meisten Anforderungen vollständig erfüllt sind, einzelne Inhalte oder eingebundene Drittkomponenten jedoch noch nicht in allen Punkten konform sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen derzeit nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Cal.com-Buchungswidget: Der zur Terminbuchung eingebundene Drittanbieter-Dienst kann in einzelnen Bedienkomponenten (Datepicker, Zeitslot-Auswahl) Tastatur- oder Screenreader-Bedienung nicht durchgängig nach WCAG 2.1 AA unterstützen. Als Alternative steht der Kontakt per E-Mail (bmp@greenplanvision.com) zur Verfügung.
- Stripe-Checkout (iFrame): Die Zahlungsabwicklung erfolgt über ein extern gehostetes Stripe-Checkout-iFrame. Die Barrierefreiheit dieses Drittinhalts liegt im Verantwortungsbereich der Stripe Payments Europe Ltd.; einzelne Bedienelemente erfüllen WCAG 2.1 AA nicht zu 100 %.
- Eingebettete PDF-Dokumente: Einzelne ältere Dokumente (z. B. Whitepaper, frühere Auditberichte) sind nicht vollständig getaggt und können daher mit Screenreadern eingeschränkt vorgelesen werden.
- Dekorative Grafiken & komplexe Diagramme: Vereinzelt fehlen ausführliche Langbeschreibungen für komplexe Schaubilder zur Energiewirtschaft (z. B. BESS-Architekturen).
Diese Punkte werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung sukzessive behoben. Sollten Inhalte für Sie nicht zugänglich sein, nutzen Sie bitte den unter Abschnitt 5 genannten Feedback-Kanal — wir stellen die Informationen barrierefrei (z. B. per E-Mail oder Telefon) zur Verfügung.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.05.2026 erstellt.
Grundlage der Bewertung ist eine Selbstbewertung durch GreenPlanVision auf Basis der WCAG 2.1 Level AA und der EN 301 549. Eingesetzt wurden unter anderem:
- Google Lighthouse (Accessibility-Audit)
- axe DevTools (Deque Systems) für automatisierte Pruefung
- Manuelle Tastaturnavigation und Screenreader-Stichproben (NVDA, VoiceOver)
- Prüfung der Farbkontraste gemäß WCAG SC 1.4.3 (mindestens 4,5:1 für Fließtext)
Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert.
5. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von greenplanvision.com aufgefallen? Möchten Sie Informationen anfordern, die nicht in barrierefreier Form vorliegen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
GreenPlanVision – Bernhard Mike Petrovic
Av. Octavio Paz 12, Portal 1, Esc. 2, 4ºC
29190 Málaga, España
E-Mail: bmp@greenplanvision.com
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, zu beantworten und die gewünschten Informationen in einer für Sie zugänglichen Form bereitzustellen.
6. Durchsetzungsverfahren
Sollte unsere Antwort auf Ihr Feedback nicht zufriedenstellend ausfallen oder Sie keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen bzw. privaten Stellen außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
7. Marktüberwachung nach BFSG
Verbraucherinnen und Verbraucher können nach § 32 BFSG bei einer begründeten Annahme eines Verstoßes gegen die Anforderungen des BFSG Anträge bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde der Länder stellen. Die zentrale länderübergreifende Anlaufstelle ist die
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Baedekerstraße 2 – 20
56073 Koblenz
E-Mail: info@mlbf.rlp.de
Web: www.mlbf.rlp.de
Daneben können Verbraucherverbände nach § 34 BFSG ebenfalls Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung dieses Gesetzes einleiten.