Technische Konformität nach VDE-AR-N 4110 beziehungsweise 4105, ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber, die Anmeldung im Marktstammdatenregister und, sobald Endkunden beliefert werden, die Anzeige nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur. Ich ordne die Reihenfolge, benenne die Fristen und begleite die Verfahren bis zum produktiven Betrieb.
Häufige Fragen
Zu Markteintritt, Speicher-Clustern, virtuellen Kraftwerken und Energieversorger-Gründung.
Markteintritt
Für Technik, die in Europa bereits zertifiziert ist, sind sechs bis zwölf Monate bis zum ersten Netzanschluss üblich. Der Engpass ist selten die Hardware, sondern der Netzanschlussprozess und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Ohne europäische Vorzertifizierung kommt die Konformitätsprüfung dazu.
Speicher & Cluster
Ein Cluster bündelt viele kleine Speicher zu einem gemeinsam vermarkteten Verbund. Eine einzelne Batterie erreicht die Mindestangebotsgröße der Regelleistungsmärkte nicht und kann nur Arbitrage fahren. FCR, aFRR und mFRR verlangen jeweils 1 MW; im Verbund werden alle drei erreichbar. Jeder Eigentümer behält seine Einheit, es entsteht kein Pool-Vermögen. Maßgeblich ist die BNetzA-Festlegung BK6-21-042 vom 28. April 2022; die davor geltenden 5 MW für aFRR und mFRR und die zugehörige Einzelangebots-Ausnahme sind damit entfallen.
Nein. Ich bin Berater, kein Vermarkter und kein Händler. Ich konzipiere die Struktur, stelle Vertragsmuster und Treuhandlösung bereit, ordne die Mindestangebotsgrößen je Markt ein und begleite die Auswahl des Vermarkters. Die Vermarktung selbst übernimmt ein Direktvermarkter oder VPP-Betreiber.
Praktisch ab zehn Einheiten. Darunter tragen Vertragsaufwand und Treuhandstruktur den Erlösvorteil auf. Nach oben ist die Grenze eher organisatorisch als technisch, üblich sind zehn bis hundert Einheiten.
Präqualifikation beim Übertragungsnetzbetreiber, Mindestangebotsgrößen je Regelleistungsprodukt, Nachweis der Steuerbarkeit und ein Vermarktungsvertrag, der Erlösaufteilung und Verfügbarkeitspflichten klar regelt. Ich begleite Aufbau und Betrieb regulatorisch und wirtschaftlich, ohne selbst zu vermarkten.
EVU-Gründung
Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 85.000 und 250.000 EUR, abhängig von Umfang, IT-Infrastruktur und gewähltem Bilanzkreismodell. Der größte Einzelposten ist in der Regel die Marktkommunikation, gefolgt von Personal für Bilanzkreismanagement und Abrechnung.
Der Prozess umfasst dreizehn regulatorische Phasen und dauert typischerweise sechzehn bis vierundzwanzig Wochen: Gesellschaftsgründung, Anzeige nach §§ 5, 6 EnWG, Bilanzkreisvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber, GPKE- und MaBiS-Zertifizierung, Marktpartner-Identifikation und Go-Live mit den ersten Endkunden.
GPKE regelt die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung, MaBiS die Marktregeln der Bilanzkreisabrechnung. Beide sind verbindliche Festlegungen der Bundesnetzagentur. Ohne funktionierende Marktkommunikation nach diesen Regeln ist kein Lieferantenwechsel und keine Abrechnung möglich.
Zusammenarbeit
Für internationale Speicherhersteller, die nach Deutschland wollen, für Betreiber und Investoren, die Speicher zu Clustern bündeln, und für VPP-Betreiber. Dazu Energieversorger-Gründungen, wo meine sechs eigenen Gründungen den Unterschied machen.
Erstgespräch von dreißig Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Danach eine schriftliche Einschätzung mit Aufwand, Reihenfolge und offenen Punkten. Erst dann entscheidet sich, ob und in welchem Umfang ein Mandat zustande kommt. Abgerechnet wird als Festpreis oder nach Aufwand.
Ja. Ich arbeite von Málaga aus für den deutschen Markt, Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch. Für spanische Vorhaben gibt es eine eigene Seite zum dortigen Energierecht.
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