Batteriespeicher sind Technik.Der deutsche Markt ist Regulatorik.
Ich begleite internationale Speicherhersteller in den deutschen Markt und befähige Betreiber, ihre Speicher zu Clustern zu bündeln und mehrere Erlösmärkte parallel zu erschließen.

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Energieversorger gegründet
100MW
Pipeline: 1.000 × 100 kW
2.000+
PV-Projekte
15+
Jahre Erfahrung
Markteintritt in den deutschen Markt – und Projektierung für Speicher.
Viele kleine Speicher schlagen einen großen.
Statt einer einzigen Mega-Batterie entsteht ein Cluster aus vielen kleinen Speichern. Geringere Einzelinvestition, kein Großgenehmigungsverfahren, schnellere Netzanschlüsse. Im Verbund haben diese Speicher trotzdem vollen Zugriff auf alle Erlösquellen. Aus vielen kleinen Speichern wird ein gemeinsames Kraftwerk.
Kleinteilig & finanzierbar
Skalierbare LFP-Speicher, herstellerunabhängig. Jede Einheit passt auf vorhandene Netzanschlüsse, ist einzeln finanzierbar. Keine Großgenehmigung nach BImSchG.
Cluster statt Einzelrisiko
10 bis 12 Speicher als Sammelbestellung. Jeder bleibt alleiniger Eigentümer seiner Einheit. Keine Fondsstruktur, kein KAGB-Risiko. § 158 BGB schützt vor Solo-Investments.
Vermarktung im Verbund
FCR, aFRR und mFRR verlangen jeweils 1 MW Mindestangebot. Eine einzelne Einheit mit 100 bis 300 kW erreicht das nicht. Im Verbund bedienen verschiedene Einheiten verschiedene Märkte gleichzeitig, während die einzelne Batterie pro Zeitfenster bei einem Markt bleibt.
Ein Speicher bedient einen Markt.Ein Cluster erschließt fünf Erlösquellen.
Eine einzelne Batterie bedient pro Zeitfenster nur einen Markt. Der Verbund bedient mehrere gleichzeitig, weil verschiedene Einheiten verschiedene Fenster fahren. Ich zeige, wie der Cluster dafür aufgestellt wird – und wo die Mindestangebotsgrößen der Regelleistungsmärkte liegen.
- EPEX Spotab 1 Speicher
- FCR – PrimärregelleistungMindestangebot 1 MW
- aFRR – SekundärregelleistungMindestangebot 1 MW
- mFRR – MinutenreserveMindestangebot 1 MW
- § 118 Abs. 6 EnWGohne Mindestgröße
FCR, aFRR und mFRR verlangen einheitlich 1 MW Mindestangebot – seit der Festlegung BK6-21-042 der Bundesnetzagentur vom 28. April 2022, die den früheren Wert von 5 MW für aFRR und mFRR abgelöst hat. Ein Speicher mit 100 kW erreicht davon ein Zehntel. Im Verbund fällt die Schwelle – mit einem Vertrag und einem Ansprechpartner.
Zehn Einheiten sind eine Schwelle.Die Stunde entscheidet, was sie tun.
Links bestimmen Sie die Größe des Verbunds — sie entscheidet, welche Märkte überhaupt offenstehen. Rechts wählen Sie das Zeitfenster — es entscheidet, was der Verbund gerade fährt. Eine Einheit entspricht 100 kW.
3Einheiten|300kWVerbundleistung
- EPEX Spotab 1 Einheit
- FCR – PrimärregelleistungMindestangebot 1 MW
- aFRR – SekundärregelleistungMindestangebot 1 MW
- mFRR – MinutenreserveMindestangebot 1 MW
- § 118 Abs. 6 EnWGohne Mindestgröße
Laden
EPEX Spot – Beschaffung
Mittags drückt die Photovoltaik den Börsenpreis unter null. Wer jetzt Strom abnimmt, bekommt die Abnahme vergütet statt sie zu bezahlen. Der Verbund lädt in diesem Fenster nach — es ist die Ladung zwischen Morgen- und Abendspitze. An Tagen mit langer negativer Phase reichen zwei Stunden für die gesamte Kapazität.
Eine Batterie hat pro Zeitfenster nur ein Kapazitätsfenster. Laden, Entladen und Vorhalten schließen sich gegenseitig aus — der Mischerlös entsteht aus dem besten Tages-Mix, nicht aus der Summe aller Märkte. Und die Kapazität ist endlich: mehr als etwa anderthalb Ladungen am Tag gibt der Speicher nicht her, egal wie attraktiv das nächste Fenster aussieht. Die Schwelle von 1 MW gilt seit der BNetzA-Festlegung BK6-21-042 vom 28. April 2022 für FCR, aFRR und mFRR gleichermaßen.
Sie möchten wissen, wie ein Cluster konkret aufgebaut ist? Treuhandkonto, Verträge, die Technik dahinter und der Steuervorteil nach § 7g EStG. Das erkläre ich Schritt für Schritt auf meiner BESS-Wissensseite.
Mehr erfahrenVom Einzelspeicher zum eigenen Cluster?
Ich konzipiere Cluster aus 10 bis 100 Einzelspeichern und stelle das Rüstzeug bereit: Vertragsmuster, Treuhandlösung, Auswahl der VPP-Vermarktung und vorbereitete Steuerunterlagen. Eigentum und Erlöse bleiben bei Ihnen.
AgNeS & Großspeicher
Seit dem 6. August 2026 liegt der vollständige Festlegungsentwurf AgNeS auf dem Tisch. Stellungnahmen bis 18. September 2026, Beschluss weiter für Ende 2026 vorgesehen. Speicher sollen ab 2029 ein Kapazitätsentgelt zahlen – die 20-Jahres-Freistellung bleibt nur bei FID vor geplanter Bekanntgabe (1. Januar 2027) und Inbetriebnahme bis 4. August 2029. Ein Großspeicher bleibt der Hebel für Lastspitzenkappung und Flexrabatte. Die Details stehen auf einer eigenen Seite.

Die Energieversorger-Gründung in Deutschland ist kein Geheimnis – sie ist ein klar definierter regulatorischer Prozess. Man muss ihn nur einmal komplett durchlaufen haben. Ich habe es sechs Mal getan.
Bernhard Mike Petrovic
Gründer, EXAA-Börsenhändler & Projektmanager EE
Zertifizierungen
Wissen aus 15 Jahren Energiewirtschaft
Sieben thematische Wissens-Hubs für Energieversorger, Projektierer und Energiehändler. Praxisorientiert, regelmäßig aktualisiert, frei zugänglich.

Ein Gespräch, bevor Sie planen.
Ob Sie Speichertechnik nach Deutschland bringen, einen Cluster bilden oder ein virtuelles Kraftwerk aufbauen wollen: im Erstgespräch klären wir, ob und wie es trägt.


