Energieversorger gründen: Warum so viele scheitern
Zuletzt aktualisiert: · Autor: Bernhard Mike Petrovic
Ein Energieversorgungsunternehmen zu gründen erfordert weit mehr als eine Gewerbeanmeldung. Aus sechs eigenen Energieversorger-Gründungen wissen wir, wo die entscheidenden Hürden liegen.
Warum die Energieversorger-Gründung so komplex ist
BNetzA-Anzeige, Bilanzkreisvertrag, Marktkommunikationszertifizierung, IT-Infrastruktur — die regulatorischen Anforderungen sind umfangreich und die Reihenfolge entscheidend. Anders als bei einer klassischen Unternehmensgründung greifen hier Energierecht, Marktregeln und technische Standards eng ineinander.
Aus sechs eigenen Energieversorger-Gründungen wissen wir: Die meisten Verzögerungen entstehen nicht durch behördliche Prozesse, sondern durch fehlende Vorbereitung und unterschätzte Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schritten.
Die häufigsten Stolpersteine
Unvollständige BNetzA-Unterlagen, zu spät beantragte Bilanzkreisverträge, fehlende GPKE/MaBiS-Zertifizierung — wir sehen diese Fehler regelmäßig. Ein einziger übersehener Schritt kann den Markteintritt um Monate verzögern.
Wer ohne klaren Fahrplan startet, riskiert nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten durch Nacharbeit und verpasste Fristen.
Strukturiert gründen mit der EVU-Gründer App
Unsere EVU-Gründer App begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess: Checklisten für jeden Meilenstein, aktuelle Regulatorik-News der BNetzA und der Greene KI-Assistent für Ihre Fachfragen — damit Sie keinen Schritt übersehen.
Der 13-Phasen-Fahrplan im Überblick
- 1
Rechtliche Grundlagen
GmbH-Gründung, Handelsregistereintragung, LEI-Code, Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR).
- 2
Geschäftsmodell & Marktanalyse
Zielgruppe definieren (Privatkunden, Gewerbe, Industrie), Wettbewerbsanalyse, Preis- und Margenmodell entwickeln.
- 3
Businessplan & Finanzierung
Mehrjährige Finanzplanung inklusive Beschaffungskosten, Sicherheiten, IT-Investitionen und Personalaufbau.
- 4
BNetzA-Anzeige der Lieferantentätigkeit
Anzeige nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur mit vollständigen Unterlagen zur wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit.
- 5
BDEW- und EIC-Codes beantragen
Beantragung der Marktpartner-IDs beim BDEW (BDEW-Codenummer, Marktpartner-ID, EIC-Code) zur eindeutigen Identifikation am Markt.
- 6
Bilanzkreisvertrag abschließen
Vertrag mit einem Übertragungsnetzbetreiber (TenneT, 50Hertz, Amprion, TransnetBW) oder Unterbilanzkreis über einen bestehenden Bilanzkreisverantwortlichen.
- 7
IT-Infrastruktur & Marktkommunikation
Aufbau der EDIFACT-Kommunikation für GPKE/MaBiS-Prozesse: UTILMD, MSCONS, INVOIC, REMADV — per Eigenlösung oder über einen Marktpartner-Dienstleister.
- 8
GPKE/MaBiS/GeLi-Zertifizierung
Zertifizierung der IT-Prozesse für Lieferantenwechsel, Bilanzkreisabrechnung und Gasmarktprozesse (GeLi Gas, falls Gas-Lieferung).
- 9
Hauptzollamt (Stromsteueranmeldung)
Anmeldung als Versorger beim zuständigen Hauptzollamt und Beantragung der Versorgererlaubnis nach § 4 StromStG.
- 10
Strombeschaffungsstrategie
Aufbau einer Beschaffungsstrategie: Börsenhandel (EPEX SPOT, EEX), OTC-Verträge, PPAs — inklusive Absicherung gegen Preisrisiken.
- 11
Tarifierung & Produkte
Entwicklung von Tarifen (fix, variabel, dynamisch), Grundversorgungs- oder Sondervertragstarife, Preisbildung unter Berücksichtigung von Beschaffungskosten, Netzentgelten, Umlagen und Steuern.
- 12
Kundenakquise & Vertriebsaufbau
Vertriebskanäle aufbauen: Online-Vergleichsportale, Direktvertrieb, Partnerschaften. Einrichtung eines Kundenservice und Abrechnungssystems.
- 13
Go-Live & erste Lieferung
Erster Lieferantenwechsel über UTILMD, Echtbetrieb der Marktkommunikation, laufende Bilanzkreisabrechnung und Endkundenabrechnung.
Phase 1: Rechtliche Grundlagen — kostenloser Leitfaden
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Zum kostenlosen LeitfadenHäufige Fragen zur Gründung eines Energieversorgers
Was ist ein Energieversorger?
Ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist nach § 3 Nr. 18 EnWG eine natürliche oder juristische Person, die Letztverbraucher mit Strom oder Gas beliefert. In der Praxis unterscheidet man zwischen Lieferanten (die Energie an Endkunden verkaufen) und Netzbetreibern (die Netze betreiben). Für die reine Belieferung gilt eine Anzeigepflicht bei der Bundesnetzagentur, keine Genehmigungspflicht.
Was kostet es, einen Energieversorger zu gründen?
Die Gründungskosten liegen in der Regel zwischen 60.000 und 150.000 EUR. Darin enthalten sind das GmbH-Stammkapital (25.000 EUR), Bilanzkreis-Sicherheiten (10.000–50.000 EUR), IT-Infrastruktur für Marktkommunikation (15.000–40.000 EUR), BDEW/EIC-Gebühren, Zertifizierungen (GPKE/MaBiS) sowie Beratungs- und Anwaltskosten. Laufende Fixkosten für einen kleinen Lieferanten starten bei ca. 4.000–8.000 EUR pro Monat.
Wie lange dauert die Gründung eines Energieversorgers?
In der Praxis dauert die vollständige Gründung eines Energieversorgers zwischen 9 und 18 Monaten. Entscheidend ist der kritische Pfad aus BNetzA-Anzeige, BDEW/EIC-Codes, Bilanzkreisvertrag und GPKE/MaBiS-Zertifizierung. Ein gut vorbereitetes Projekt mit erfahrenen Dienstleistern schafft es in 9 bis 12 Monaten; ohne Vorbereitung oder bei Fehlern in den Unterlagen sind auch 18 bis 24 Monate möglich.
Welche Genehmigungen brauche ich für die Gründung eines Energieversorgers?
Ein Energieversorger benötigt in Deutschland keine Genehmigung, sondern nur eine Anzeige der Lieferantentätigkeit bei der Bundesnetzagentur nach § 5 EnWG. Hinzu kommen: Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR), BDEW/EIC-Codes, LEI-Code für Großhandel, Bilanzkreisvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber der Regelzone, Anmeldung beim Hauptzollamt für die Stromsteuer sowie bei Handel am Großmarkt die REMIT-Registrierung (ACER).
Was ist ein Bilanzkreis und brauche ich einen eigenen?
Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Konto beim Übertragungsnetzbetreiber, auf dem Strommengen bilanziert werden. Jeder Energieversorger muss entweder einen eigenen Bilanzkreis betreiben oder einen Unterbilanzkreis über einen bestehenden Bilanzkreisverantwortlichen nutzen. Für Newcomer ist ein Unterbilanzkreis über einen Dienstleister meist der schnellere Weg: geringere Sicherheiten, weniger IT-Aufwand und kein direkter Vertrag mit dem ÜNB nötig.
Was sind GPKE und MaBiS?
GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und MaBiS (Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom) sind die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Standardprozesse für die Marktkommunikation zwischen Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Sie werden über EDIFACT-Nachrichten (UTILMD, MSCONS, INVOIC) elektronisch ausgetauscht. Jeder neue Energieversorger muss eine GPKE/MaBiS-zertifizierte IT-Lösung einsetzen — entweder eigene Software oder einen Marktpartner-Dienstleister.
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