BESS Multi-Use-Vermarktung — fünf Märkte, ein Kapazitätsfenster
Multi-Use richtig verstanden: sequenziell statt parallel
Multi-Use wird oft falsch verkauft. Das Versprechen lautet: Eine Batterie verdient gleichzeitig an mehreren Märkten. Physikalisch stimmt das nicht.
Eine Batterie hat pro Zeitfenster nur ein Kapazitätsfenster. Lastspitzenkappung, Arbitrage, FCR und aFRR lassen sich darin nicht gleichzeitig stapeln. Multi-Use meint etwas Anspruchsvolleres — die tägliche, EMS-gesteuerte Wahl des jeweils wertvollsten Marktes pro Zeitfenster. Mal verdient der Speicher mit Frequenzhaltung, mal mit Arbitrage, mal kappt er die Lastspitze des Standortkunden. Sequenziell, nicht additiv.
Genau diese Disziplin trennt seriöse BESS-Planung von überoptimistischen Verkaufsprospekten: ehrlich rechnen, statt Erlöse zu summieren, die nie gleichzeitig anfallen. Alle Erlösbandbreiten in diesem Artikel sind deshalb der bestmögliche Tages-Mix bei optimaler Steuerung — keine Summe simultan bedienter Märkte.
Die fünf Erlösquellen im Überblick
Fünf Märkte kommen für einen Batteriespeicher infrage.
FCR (Primärregelleistung) hält die Netzfrequenz stabil und vergütet allein die bereitgehaltene Leistung. aFRR (Sekundärregelleistung) gleicht größere Frequenzabweichungen aus und vergütet Leistung plus tatsächlich gelieferte Arbeit. Arbitrage nutzt Preisunterschiede am Strommarkt: günstig laden, teuer ausspeisen. Lastspitzenkappung (Peak Shaving) senkt die Netzentgelte des Standortkunden, indem sie dessen Jahreslastspitze bricht. Eigenverbrauchsoptimierung maximiert die Eigennutzung von PV-Strom statt geringer vergüteter Netzeinspeisung.
Was jede Quelle ist, steht hier. Wie sie funktioniert — und warum sich die Quellen nicht gleichzeitig nutzen lassen — zeigt der nächste Abschnitt.
Wie die tägliche Best-Markt-Auswahl funktioniert
Im Zentrum steht das Energy Management System, kurz EMS. Es wägt in Echtzeit ab, welcher Markt im nächsten Zeitfenster den höchsten Deckungsbeitrag bringt — und beachtet dabei technische Grenzen: Ladezustand (State of Charge), Zyklen-Budget und Garantie-Limits.
Die Marktoptionen verhalten sich unterschiedlich. FCR reagiert vollautomatisch über einen lokalen Frequenzsensor, volle Aktivierung binnen 30 Sekunden; vergütet wird nur die Vorhalteleistung, nicht die Arbeit (eine Mindesthaltezeit von rund 15 Minuten ist als Schätzung anzusehen). aFRR steuert der Übertragungsnetzbetreiber zentral über einen digitalen Sollwert, volle Aktivierung binnen 5 Minuten; hier zählen Leistung und gelieferte Arbeit. Arbitrage verlangt eine Roundtrip-Effizienz von mindestens 85 Prozent (LFP-Standard) und freies Zyklen-Budget; am Continuous Intraday (XBID) lässt sich die Position bis 5 Minuten vor Lieferung nachjustieren, was kurzfristige PV- oder Wetterprognosefehler abfängt.
Der Kern bleibt einfach: Jede dieser Optionen belegt dasselbe Kapazitätsfenster. Wer die Batterie für FCR vorhält, fährt im selben Fenster keine Arbitrage. Das EMS entscheidet deshalb pro Zeitfenster neu und balanciert das Zyklen-Budget zwischen den Märkten. Das ist die eigentliche Multi-Use-Leistung. Beide Regelleistungsmärkte setzen eine Präqualifikation beim Übertragungsnetzbetreiber voraus (Details im Umsetzungsteil).
Was Multi-Use wirtschaftlich bringt
Jetzt wird es konkret — und hier zeigt sich, warum die sequenzielle Logik zählt.
Die folgenden Bandbreiten meinen den Erlös je installiertem Megawatt und Jahr. Das ist eine Normierung zur Vergleichbarkeit; der Marktstandard nennt €/MW Leistungspreis beziehungsweise €/MWh Arbeitspreis. Reine FCR-Vermarktung lag 2025/2026 grob bei 25.000 bis 60.000 EUR je MW und Jahr, stark schwankend nach Marktphase; aFRR bewegt sich in ähnlicher Größenordnung. Arbitrage liefert in volatilen Wochen deutlich mehr, in ruhigen Phasen deutlich weniger. Lastspitzenkappung erzeugt keine Markterlöse, sondern Netzentgelt-Einsparungen — bei einem Industriebetrieb mit reduzierbarer Jahreslastspitze schnell sechsstellig pro Jahr.
Der entscheidende Punkt: Diese Werte addieren sich nicht. Der realistische Multi-Use-Mischerlös ist der bestmögliche Tages-Mix über alle Zeitfenster eines Jahres, nicht die Summe der Einzelmärkte. Alle Zahlen sind Markteinschätzungen, projektabhängig und keine garantierten Erlöse.
Drei Beispielrechnungen
Drei anonymisierte Cases machen die Mischerlös-Logik greifbar.
Case A — 1 MW / 2 MWh Gewerbespeicher: CAPEX 600.000 bis 800.000 EUR, OPEX 15.000 bis 25.000 EUR pro Jahr, Mischerlös rund 80.000 bis 100.000 EUR pro Jahr, Amortisation etwa 7 bis 9 Jahre. Hier kann der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG den Steuereffekt verbessern, sofern die Gewinngrenze von 200.000 EUR im betreffenden Wirtschaftsjahr eingehalten wird.
Case B — 5 MW / 10 MWh Industrie-BESS: CAPEX 2,5 bis 3,5 Mio. EUR, OPEX 60.000 bis 90.000 EUR pro Jahr, Mischerlös inklusive Lastspitzenkappung 300.000 bis 500.000 EUR pro Jahr, Amortisation 6 bis 8 Jahre. Wichtig: § 7g EStG ist hier in der Regel nicht nutzbar, weil die Gewinngrenze von 200.000 EUR auf Betriebsebene meist überschritten wird.
Case C — 20 MW / 40 MWh Standalone-Großspeicher: CAPEX 8 bis 11 Mio. EUR, OPEX 150.000 bis 250.000 EUR pro Jahr, Erlöse 1,2 bis 2,0 Mio. EUR pro Jahr, Amortisation 5 bis 7 Jahre; auch hier scheidet § 7g EStG wegen Überschreitung der Gewinngrenze praktisch aus.
Alle drei Cases sind Beispielrechnungen, keine garantierten Werte — sie illustrieren die zuvor erklärte Logik.
Rechtlicher Rahmen: Steuer, Stromsteuer, REMIT, Registrierung
Wer in Multi-Use einsteigt, muss vier rechtliche Felder kennen. Sie sind für die Wirtschaftlichkeit relevant, aber getrennt von ihr zu betrachten — wen nur die Erlöse interessieren, springt zum nächsten Abschnitt.
Steuer. § 7g EStG bietet den Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten lassen sich vorab gewinnmindernd abziehen, ergänzt um die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von 40 Prozent. Voraussetzung ist seit der Reform 2020 eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 EUR im betreffenden Wirtschaftsjahr — gleichermaßen bei Bilanzierung (§ 5 EStG) und Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 EStG). Betriebe oberhalb dieser Grenze können den Abzug nicht nutzen.
Stromsteuer. Der verbreitete Verweis auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG (Strom zur Stromerzeugung) trägt für Batteriespeicher nicht: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19. Juni 2012 (VII R 33/10) entschieden, dass das Einspeichern von Strom in einen Akkumulator keine Stromerzeugung in diesem Sinne ist. Maßgeblich ist stattdessen § 5 Abs. 4 StromStG. Speicher, in denen ein Versorger Strom zwischenspeichert und wieder ins Versorgungsnetz einspeist, gelten insoweit als Teil des Versorgungsnetzes — sofern sie im Marktstammdatenregister registriert sind. Die Einspeicherung ist dann keine steuerpflichtige Entnahme. Eine gesonderte Erlaubnis beim Hauptzollamt ist hierfür seit Juli 2019 nicht mehr nötig; es bleiben aber Anzeige- und Mitwirkungspflichten (Beschreibung von Speicher, Nutzung und Verträgen), und die Versorgereigenschaft ist mit dem zuständigen Hauptzollamt zu klären.
REMIT. Auch hier kursiert ein Irrtum. Der oft genannte Schwellenwert von 600 GWh pro Jahr betrifft die Verbrauchskapazität von Endverbrauchern in der Definition der Großhandelsenergieprodukte (Art. 2 Nr. 4 i. V. m. Nr. 5 REMIT), nicht den Handelsumsatz von Speicherbetreibern. Für Marktteilnehmer mit Energiegroßhandelsgeschäften (FCR, aFRR, Spot) gilt kein solcher Mindestschwellenwert; die Registrierungspflicht nach Art. 9 REMIT kann unabhängig vom Volumen greifen.
Registrierung. Verwaltungsrechtlich kommen hinzu: Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) binnen eines Monats nach Inbetriebnahme, bei Netzanschluss ab 135 kW die Anmeldung als Erzeugungsanlage nach VDE-AR-N 4110/4120 sowie der Messstellenbetrieb nach MsbG. Bei PV-gekoppelten Speichern ist gespeicherter PV-Strom vom Netzbezug messtechnisch getrennt zu bilanzieren.
Umsetzung: EMS, Vermarktungspartner, Präqualifikation
Ist die Entscheidung gefallen, folgt die Umsetzung in drei Schritten.
Erstens das EMS als Steuerungsschicht. Pflichtschnittstellen sind SCADA zum Batteriemanagementsystem, die Marktanbindung zum Vermarkter und die ÜNB-Schnittstelle für aFRR-Sollwerte (IEC 60870-5-104, ICCP). Cyber-Security nach IEC 62443 und ISO 27019 wird besonders bei aFRR zunehmend gefordert; bei kritischen Erlösströmen lohnt eine zweite EMS-Instanz oder ein Failover-Modus. Die Setupkosten variieren stark und sind projektabhängig (Schätzung).
Zweitens die Vermarktung. Einzelanlagen erreichen die Mindestlosgröße der Regelleistungsmärkte — 1 MW bei FCR wie bei aFRR — oft nicht allein. Pool-Vermarkter bündeln deshalb mehrere Anlagen. Am Markt aktive Aggregatoren sind etwa Next Kraftwerke, EnBW, MVV Trading, Entelios oder Entrix; auch Statkraft und BayWa r.e. sind reale Marktteilnehmer. Wir nennen diese Unternehmen als Marktbeispiele, nicht als bestehende Kooperationspartner. Die Minutenreserve (mFRR) liegt mit 5 MW Mindestlosgröße höher; eine Absenkung auf 1 MW ist hier in Diskussion (Stand 2026). Auswahlkriterien sind Vertragslaufzeit, Gebührenstruktur und Abrechnungstransparenz.
Drittens die Präqualifikation (PQ) beim Übertragungsnetzbetreiber — standortbezogen und nicht übertragbar. Marktquellen nennen rund 4 bis 8 Wochen Dauer und 15.000 bis 50.000 EUR Aufwand; höhere Werte sind möglich. Behandeln Sie diese Spannen als Markteinschätzung, nicht als feste Größe. Für die Lastspitzenkappung gilt regulatorisch § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (atypische Netznutzung).
Wer statt eines Einzelspeichers einen Verbund aus vielen kleinen Speichern aufbaut, erreicht die Mindestlosgrößen gemeinsam. Unser Cluster-Modell strukturiert 10 bis 100 Einzelspeicher über Kaufverträge mit aufschiebender Bedingung (§ 158 BGB) und Treuhandkonto: Jeder Eigentümer bleibt allein Eigentümer seiner Einheit — ohne Pool-Vermögen und ohne KAGB-Risiko. Details dazu auf der Startseite und der BESS-Wissensseite.
Häufige Fragen
Verdient eine Batterie im Multi-Use an mehreren Märkten gleichzeitig?
Nein. Eine Batterie hat pro Zeitfenster nur ein Kapazitätsfenster. FCR, aFRR, Arbitrage und Lastspitzenkappung lassen sich nicht gleichzeitig stapeln. Multi-Use heißt: Das EMS wählt pro Zeitfenster den jeweils wertvollsten Markt — sequenziell, nicht additiv. Genannte Mischerlöse sind der bestmögliche Tages-Mix, keine Summe simultaner Märkte.
Welche Mindestgröße braucht ein BESS für Multi-Use?
Wirtschaftlich oft ab etwa 500 kW / 1 MWh, technisch sinnvoll ab 1 MW / 2 MWh (Markteinschätzung, projektabhängig). Pool-Vermarkter heben Einzelanlagen über die Mindestlosgröße — 1 MW bei FCR wie bei aFRR. Alternativ erreicht ein Cluster aus vielen kleinen Speichern die Schwellen im Verbund.
Was passiert bei FCR-Aktivierung — werde ich abgezogen oder bezahlt?
FCR vergütet ausschließlich die Vorhalteleistung (Leistungspreis, börsentäglich in 4-Stunden-Produkten auktioniert). Bei tatsächlicher Aktivierung wird die abgegebene oder aufgenommene Energie nicht separat vergütet, sondern über die Bilanzkreisabrechnung neutralisiert. Sie zahlen also weder zusätzlich, noch erhalten Sie extra — entscheidend sind Leistungspreis und technische Verfügbarkeit.
Welche Roundtrip-Effizienz brauche ich für rentable Arbitrage?
Mindestens 85 Prozent AC-zu-AC-Roundtrip, sonst zehrt der Verlust den Spread auf. LFP-Standardanlagen erreichen 85 bis 90 Prozent über die Lebensdauer; ältere Lithium-NMC-Systeme können unter 80 Prozent fallen. Das EMS sollte die effektive Roundtrip-Effizienz in Echtzeit berücksichtigen.
Wie lange läuft ein typischer Vermarktungsvertrag und was kostet er?
Vertragslaufzeiten und Gebührenstrukturen sind anbieterabhängig (Schätzung): häufig mehrjährige Laufzeiten, Vergütung als Anteil der Erlöse oder als Fixgebühr je kW und Jahr, teils mit Ausstiegsoptionen. Prüfen Sie Abrechnungstransparenz und Haftungsregeln bei Aktivierungs-Ausfällen. Konkrete Konditionen klären wir projektbezogen.
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