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AgNeS · Entwurf

FID vor dem Stichtag: Ist Ihr Speicherprojekt geschützt?

Der Festlegungsentwurf AgNeS ist kein Beschluss. Vertrauensschutz nach § 118 Abs. 6 EnWG bleibt im Entwurf nur, wenn die Investitionsentscheidung vor der geplanten Bekanntgabe liegt. Diese Seite prüft die Fragen, nicht das Ergebnis.

Was der Entwurf sagt, Stand 7. Oktober 2026

AgNeS, Aktenzeichen GBK-25-01-1#3, wurde am 6. August 2026 zur Konsultation gestellt. Die Konsultation endete am 18. September 2026. Eine Rahmenfestlegung war weiterhin für 2026 vorgesehen, die Bekanntgabe laut Entwurf am 1. Januar 2027. Bis dahin ist das ein Entwurf.

Die 20-Jahres-Freistellung nach § 118 Abs. 6 EnWG bleibt im Entwurf nicht mehr für jede Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029. Verlangt wird eine endgültige Investitionsentscheidung vor der geplanten Bekanntgabe und die Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029. Der Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber ist bis zum 31. März 2027 vorgesehen. Maßstab im Entwurf ist Ziffer 17.5.

Was als Investitionsentscheidung im Entwurf steht

Als FID genügen im Entwurf verbindliche Bestellungen über mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens, die sich nicht ohne wesentlichen Vermögensschaden lösen lassen. Eine Netzanschlusszusage ist nach dem Entwurf nicht mehr Voraussetzung. Wer die Entscheidung erst nach der Bekanntgabe trifft, soll ab dem 1. Januar 2029 ein Kapazitätsentgelt zahlen, auch wenn die Inbetriebnahme noch in der gesetzlichen Frist liegt.

Ob Ihre Bestellungen, Verträge und Beschlüsse das erfüllen, sagt diese Seite nicht. Dafür fehlt der Einzelfall, und der Text ist nicht beschlossen. Ein Check hier bedeutet: die Unterlagen gegen diese Entwurfskriterien legen, Lücken benennen, nichts bescheinigen.

Was der Check nicht ist

Keine Bestätigung, dass Vertrauensschutz besteht. Keine Rechtsberatung. Keine Aussage, dass die Bekanntgabe am 1. Januar 2027 tatsächlich erfolgt. Verschiebt oder ändert die Beschlusskammer den Text, verschieben sich die Daten mit.

Wenn Sie die Einordnung für ein konkretes Projekt wollen, gehört das ins Mandat. Die ausführliche Herleitung steht auf der AgNeS-Seite.

Dazu im Zusammenhang

Stand der zugrunde liegenden Einordnung: 7. Oktober 2026. Der Festlegungsentwurf ist nicht beschlossen. Alle Daten sind Entwurfswerte. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist AgNeS beschlossen?

Nein. Stand 7. Oktober 2026 ist GBK-25-01-1#3 ein Festlegungsentwurf. Die Konsultation ist seit dem 18. September 2026 geschlossen. Ein Beschluss lag zu diesem Stand nicht vor.

Bis wann muss die Investitionsentscheidung liegen?

Im Entwurf vor der geplanten Bekanntgabe am 1. Januar 2027, also kalendarisch bis zum 31. Dezember 2026, und die Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029. Der Nachweis ist bis zum 31. März 2027 vorgesehen. Das sind Entwurfswerte, keine beschlossenen Fristen.

Reicht die Netzanschlusszusage als FID?

Nach Ziffer 17.5 des Entwurfs ist die Anschlusszusage nicht mehr die Voraussetzung. Genannt werden verbindliche Bestellungen über mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens. Ob Ihre Unterlagen das treffen, ist einzelfallbezogen.

Bescheinigen Sie den Vertrauensschutz?

Nein. Ich lege die Unterlagen gegen den Entwurf und benenne Lücken. Eine Bescheinigung, dass die Freistellung gilt, gibt es erst aus dem beschlossenen Text und gegenüber dem Netzbetreiber.