BNetzA-Anzeige nach § 5 EnWG: Schritt für Schritt zur Energielieferanten-Anzeige
Ohne die Anzeige bei der Bundesnetzagentur darf kein Unternehmen in Deutschland Endkunden mit Strom oder Gas beliefern. Der vollständige Leitfaden mit Formularen, Fristen und typischen Ablehnungsgründen.
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Was ist die BNetzA-Anzeige nach § 5 EnWG?
Die Anzeige nach § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist für jedes Unternehmen Pflicht, das in Deutschland Energie an Letztverbraucher verkauft. Sie wird bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht und bestätigt, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt, um Kunden zuverlässig zu beliefern.
Ohne bestätigte Anzeige darf kein Tarif veröffentlicht und keine Rechnung an Endkunden gestellt werden. Die Anzeige ist kostenlos, die Bearbeitungsdauer liegt je nach Fallaufkommen zwischen 4 und 8 Wochen.
Unterlagen: Was Sie bereithalten müssen
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis zum Bilanzkreisvertrag mit einem Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW)
- Leistungsverzeichnis: Tarife, Liefergebiet, geplante Kundenzahl
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Geschäftsführers (polizeiliches Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug)
- Nachweis der Fachkunde (Zertifikate, Berufserfahrung)
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Liquiditätsplanung, ggf. Bankbürgschaft)
Die 5 Phasen der Anzeige
- Vorbereitung – Unterlagen bündeln, Vertriebsgebiet definieren, Tarifsystem ausformulieren.
- Einreichung – Elektronisch über das BNetzA-Portal. PDF-Bundle aller Nachweise, max. 100 MB.
- Rückfragen – Die BNetzA fordert in 60–80 % der Fälle Nachbesserungen an. Typisch: unklare Leistungsbeschreibung, fehlende Bilanzkreis-Zuordnung.
- Bestätigung – Aufnahme in die öffentliche EVU-Liste der BNetzA. Ab jetzt dürfen Sie rechtsverbindlich Verträge schließen.
- Meldepflichten – Jährliche Lieferzahlen, Beschwerdestatistik und Wechselquote müssen dokumentiert und abrufbar sein.
Typische Ablehnungsgründe
- Kein belastbarer Bilanzkreisvertrag (siehe Bilanzkreismanagement-Leitfaden)
- Fehlender Nachweis der GPKE/MaBiS-Prozessfähigkeit
- Unklare Liquiditätslage (weniger als 3 Monate Kostendeckung am Bilanzkreis)
- Geschäftsführer ohne nachweisbare Energiewirtschafts-Fachkunde
Unser Praxis-Tipp
Wir haben sechs Energieversorger in Deutschland aufgebaut. Die BNetzA-Anzeige ist die häufigste Hürde, weil kleine Formfehler wochenlang zurückwerfen. Die EVU-Gründer App enthält die vollständige Checkliste inklusive aktueller BNetzA-Formulare, Musteranschreiben und einem Plausibilitäts-Check für Ihr Leistungsverzeichnis.
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