GPKE und MaBiS: Marktkommunikation für neue Energieversorger
Hinter den Akronymen GPKE und MaBiS steht das Nervensystem der deutschen Strommärkte. Jede An- und Abmeldung, jeder Lieferantenwechsel, jede Bilanzkreisabrechnung läuft als EDIFACT-Nachricht zwischen Lieferant, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Messstellenbetreiber. Wer diese Prozesse nicht beherrscht, kann keinen Strom verkaufen. Dieser Praxisleitfaden bringt die wesentlichen Konzepte auf den Punkt — mit Erfahrungen aus sechs EVU-Gründungen.
GPKE: Geschäftsprozesse Kundenbelieferung Elektrizität
Die GPKE wurde von der Bundesnetzagentur als Festlegung erlassen, um einheitliche Prozesse zwischen Lieferanten und Netzbetreibern zu garantieren. Sie regelt insbesondere:
- Lieferantenwechsel mit klaren Fristen (max. drei Wochen Bearbeitungszeit)
- An- und Abmeldungen bei Einzug, Auszug, Insolvenz
- Stammdatenänderungen (Adresse, Bankverbindung, Tarifwechsel)
- Korrekturprozesse bei fehlerhaften Belieferungen
- Mehr- und Mindermengenabrechnung nach Profil-/Lastgangmessung
Jeder Schritt wird durch eine EDIFACT-Nachricht dokumentiert, vom Antrag bis zur Bestätigung. Nicht eingehaltene Fristen führen zu automatischen Storni und müssen mit Korrekturprozessen heilbar gemacht werden.
MaBiS: Bilanzkreisabrechnung Strom
MaBiS regelt, wie die Mengen zwischen Bilanzkreisen abgerechnet werden. Im Zentrum stehen die monatlichen Bilanzkreisabrechnungen durch den ÜNB, die Mehr-/Mindermengen zwischen Lieferanten und VNB sowie das Reporting an die BNetzA. Wichtige Bestandteile:
- Übermittlung von Lastprofilen und Lastgängen über MSCONS
- Berechnung der Bilanzkreisbilanz mit Toleranzbändern
- Abrechnung von Ausgleichsenergie nach AEP-Verfahren
- Korrekturprozesse für rückwirkend gemeldete Messwerte
- Reporting der Marktprozesse über REMADV und INVOIC
EDI@Energy: Die technische Schicht
GPKE und MaBiS leben technisch im Standard EDI@Energy. Der BDEW pflegt Spezifikationen, Schemata und Versionsstände. Die wichtigsten Nachrichtentypen:
| Nachricht | Zweck |
|---|---|
| UTILMD | Stammdaten, An-/Abmeldung, Lieferantenwechsel |
| MSCONS | Messwerte (Profile, Lastgänge, Energiemengen) |
| INVOIC | Rechnungen zwischen Marktteilnehmern |
| REMADV | Zahlungsavis |
| CONTRL | Technische Empfangsbestätigung |
| APERAK | Anwendungsfehler-Meldung |
| ORDERS / ORDRSP | Bestellung und Bestätigung von Messwerten |
Die Nachrichten werden über AS2 oder AS4 (Webservice) zwischen den Marktpartnern ausgetauscht. Jede Nachricht ist mit Marktpartner-IDs (BDEW oder EIC) eindeutig adressiert.
Lieferantenwechsel-Prozess im Detail
Der häufigste GPKE-Prozess ist der Lieferantenwechsel. Ablauf in der Praxis:
- Vertragsschluss mit dem Endkunden — Bevollmächtigung zur Abmeldung beim Vorlieferanten ist Pflicht.
- UTILMD-Anmeldung an den Verteilnetzbetreiber, mindestens 21 Werktage vor Wechseltermin.
- VNB prüft Stammdaten, Marktrolle und Wechseltermin. Antwort innerhalb von drei Werktagen mit Bestätigung oder Ablehnung.
- Bei Bestätigung: VNB sendet Abmeldung per UTILMD an den Vorlieferanten.
- Vorlieferant bestätigt oder widerspricht binnen drei Werktagen.
- Wechseltermin wird gemeinsam fixiert; alle Marktpartner erhalten Bestätigung.
- Nach Wechsel: monatliche Messwertübermittlung per MSCONS, Abrechnung per INVOIC.
Häufigste Fehlerquellen: falsche Marktlokationen (MaLo) oder Messlokationen (MeLo), unvollständige Bevollmächtigung, Wechseltermin am Wochenende oder Feiertag (nicht zulässig).
Praxis-Checkliste vor Inbetriebnahme
- BDEW-Codenummer und EIC-Code sind beantragt und vergeben
- MaKo-Dienstleister-Vertrag oder Eigenentwicklung ist produktiv
- Alle Marktrollen (LF, BKV, MSB) sind sauber zugeordnet
- Stammdaten von Marktlokationen und Messlokationen sind importiert
- Akzeptanztests mit Pilot-Verteilnetzbetreibern sind erfolgreich abgeschlossen
- Versionen der EDI@Energy-Schemata sind aktuell und dokumentiert
- Notfallprozesse für APERAK- und CONTRL-Fehler sind definiert
- SLA mit Dienstleister deckt Reaktionszeiten unter zwei Werktagen ab
- Datenschutz-Konzept gemäß DSGVO und § 49 EnWG steht
- Reporting an BNetzA ist eingerichtet (z.B. EnWG-Monitoring)
Versionsmanagement und Updates
Der BDEW gibt jährlich neue Versionen der EDI@Energy-Schemata heraus. Im Schnitt 1–3 große Releases pro Jahr — meist mit Stichtag 1. April und 1. Oktober. Wer Versionsupdates verschläft, riskiert:
- Ablehnung aller Marktnachrichten durch VNB und ÜNB
- Verzögerte Lieferantenwechsel und Abrechnungen
- Reklamationen und Vertragsstrafen seitens Endkunden
- Im Worst Case: temporäre Aussetzung der Belieferungsfähigkeit
Empfehlung: Mindestens 6 Wochen vor Stichtag mit Tests beginnen. MaKo-Dienstleister bieten meist Sandbox-Umgebungen — diese aktiv nutzen.
Häufige Fragen
Was bedeuten GPKE und MaBiS?+
GPKE steht für 'Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität' und beschreibt sämtliche Marktprozesse rund um Lieferantenwechsel, An- und Abmeldung, Stammdatenpflege und Mehr-/Mindermengen. MaBiS bedeutet 'Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom' und definiert die Abrechnungslogik zwischen ÜNB, BKV und Lieferant. Beide sind verbindliche Festlegungen der Bundesnetzagentur und werden in EDI@Energy-Nachrichten technisch umgesetzt.
Welche EDIFACT-Nachrichtentypen sind zentral?+
Die wichtigsten Nachrichten sind UTILMD (Stammdaten und An-/Abmeldungen), MSCONS (Messwerte), INVOIC (Rechnungen), REMADV (Zahlungsavise), CONTRL (Empfangsbestätigung) und APERAK (Anwendungsfehlermeldung). Jede Nachricht folgt einem EDIFACT-Format mit klar definierten Segmenten und Datenfeldern. Versionen werden zentral durch das BDEW veröffentlicht und müssen pünktlich umgesetzt werden.
Wie funktioniert ein Lieferantenwechsel nach GPKE?+
Der neue Lieferant sendet eine UTILMD-Anmeldung an den zuständigen Verteilnetzbetreiber. Dieser prüft Stammdaten, Marktrolle und Wechseltermine und antwortet binnen drei Werktagen mit Bestätigung oder Ablehnung. Bei Bestätigung erfolgt die Abmeldung beim alten Lieferanten ebenfalls per UTILMD. Spätestens 21 Werktage vor dem geplanten Wechseltermin müssen alle Bestätigungen vorliegen, sonst verschiebt sich der Wechsel.
Welche Fristen gelten für die Marktkommunikation?+
Stammdaten- und An-/Abmeldeprozesse müssen binnen weniger Werktage abgewickelt werden (typisch 1–3 Werktage je nach Prozess). Messwerte werden monatlich und für die Bilanzkreisabrechnung viertelstündlich übermittelt. Die Zahlung von Rechnungen ist innerhalb der vereinbarten Fristen — meist 14 oder 30 Tage — fällig. Die Festlegungen der BNetzA definieren die Fristen verbindlich.
Brauchen wir eine GPKE-Zertifizierung?+
Eine formale 'Zertifizierung' im Sinne einer staatlichen Prüfstelle existiert nicht. Erforderlich ist jedoch der Nachweis, dass Ihre Marktkommunikation den Festlegungen der BNetzA entspricht — entweder durch Audit-Bestätigung Ihres IT-Dienstleisters oder durch eigenes Testing in Marktsimulationen. Der BDEW veröffentlicht Schemata, gegen die geprüft wird. ÜNB und VNB führen Akzeptanztests vor der Inbetriebnahme durch.
Was kostet die Marktkommunikation?+
Eigenentwicklung lohnt sich nur ab sehr großen Volumina. Üblich ist die Anbindung an einen MaKo-Dienstleister (Lacroix, regiocom, Kisters, Wilken, Schleupen u.a.) mit Setup-Kosten von 10.000–50.000 EUR und laufenden Gebühren von 0,05–0,2 ct/kWh oder Pauschalen pro Zählpunkt. Hinzu kommen Pflege- und Versionsupdate-Kosten — typisch 1–3 mal pro Jahr.
Wie ändern sich die Prozesse bei der Smart-Meter-Einführung?+
Mit dem Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) gewinnen messdatenbasierte Prozesse an Bedeutung. Neue Nachrichtentypen wie ORDERS, ORDRSP und höhere Granularität bei MSCONS verlangen Anpassungen in den IT-Systemen. Außerdem werden Mehr-/Mindermengen-Abrechnungen genauer und schneller. EVU müssen Versionsänderungen aktiv verfolgen — Verspätungen führen zu Markt-Blockaden.
Was passiert bei fehlerhaften Marktkommunikations-Nachrichten?+
Empfänger antworten mit APERAK (Anwendungsfehler) oder CONTRL (technischer Fehler). Diese Nachrichten enthalten konkrete Fehlerschlüssel. Wer Fehler nicht binnen weniger Tage behebt, verliert Marktprozesse: Lieferantenwechsel scheitern, Bilanzkreisbuchungen werden zurückgewiesen, Abrechnungen verzögern sich. Bei systematischen Fehlern droht der Marktausschluss.
GPKE/MaBiS sicher umsetzen
Wir haben sechs EVU durch die GPKE/MaBiS-Inbetriebnahme begleitet — von der Wahl des Marktkommunikations-Dienstleisters über Akzeptanztests bis zum Versionsmanagement. Die EVU-Gründer-App enthält alle Prüfschritte mit Fristen und Beispiel-Nachrichten. Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch für eine konkrete Roadmap.